LTB 35: Rezension: Unterschied zwischen den Versionen
Die Seite wurde neu angelegt: „{{LTB Rezension|35|LTB 035 BV.jpg}} == Cover == {{mm}} Donald, auf einem Baumstumpf sitzend, liest seinen gebannt lauschenden Neffen aus einem Buch mit rosa Schutzumschlag vor. Die Natur der Umgebung – die Blümchen auf dem Rasen, der prächtige Baum im Hintergrund – steht im Dienste dieser idyllischen Szenerie… Alle schauen ganz entspannt auf diesem von Walter Neugebauer nicht gut gezeichneten, aber passend zu Inhalt und Buchtitel entworfen…“ |
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{{gut}} [[Gitta Gans]] führt ihren angebeteten [[Dagobert]] ganz schön hinters Licht: Der denkt, nur in einem Spielfilm (offenbar einer Südstaaten-Schmonzette) mitzuspielen, doch sie schmuggelt ein Ehegelöbnis ins Drehbuch. Will Dagobert nun nicht verklagt werden, muss er wohl in den sauren Apfel beißen und Gitta heiraten – oder?... Gemeinsam mit [[Donald]] kommt ihm die rettende Idee: Der soll vor Gericht lügen, er sei es gewesen, der, als Dagobert verkleidet, in der Filmszene das Eheversprechen abgegeben habe. Vor dem gestrengen [[Eulenrichter]] verwandelt sich der nun tatsächlich als sein Onkel verkleidete Donald wieder zu sich selbst. Doch damit hat er nicht gerechnet: Um die juristische Konfusion hoch zu halten, will Gitta nun denjenigen heiraten, der vorgeblich die verhängnisvollen Worte gesprochen hatte, nämlich Donald. Von seinem Onkel hängengelassen, kooperiert Donald mit Gitta. Auf Teneriffa, wo Dagobert auf Geschäftsreise weilt, wollen sich der verkleidete Donald und Gitta vor vielen Festgästen (und Zeugen) das Jawort geben. Aus dieser Nummer werde der eingefleischte Junggeselle Dagobert nicht mehr herauskommen. Doch es findet eine erneute Verwechslung statt und Gitta verkündet mit dem echten Dagobert ihre Eheschließung. Nun ist Gitta die Gelackmeierte und könnte verklagt werden: Schließlich hat sie einmal, wie im Entenhausener Gerichtssaal scheinbar bewiesen, mit Donald, das andere Mal mit dessen Onkel die Ehe geschlossen. Im Schlusspanel sieht man zwei Dagoberts freudestrahlend der kanarischen Abendsonne entgegenschreiten… | {{gut}} [[Gitta Gans]] führt ihren angebeteten [[Dagobert]] ganz schön hinters Licht: Der denkt, nur in einem Spielfilm (offenbar einer Südstaaten-Schmonzette) mitzuspielen, doch sie schmuggelt ein Ehegelöbnis ins Drehbuch. Will Dagobert nun nicht verklagt werden, muss er wohl in den sauren Apfel beißen und Gitta heiraten – oder?... Gemeinsam mit [[Donald]] kommt ihm die rettende Idee: Der soll vor Gericht lügen, er sei es gewesen, der, als Dagobert verkleidet, in der Filmszene das Eheversprechen abgegeben habe. Vor dem gestrengen [[Eulenrichter]] verwandelt sich der nun tatsächlich als sein Onkel verkleidete Donald wieder zu sich selbst. Doch damit hat er nicht gerechnet: Um die juristische Konfusion hoch zu halten, will Gitta nun denjenigen heiraten, der vorgeblich die verhängnisvollen Worte gesprochen hatte, nämlich Donald. Von seinem Onkel hängengelassen, kooperiert Donald mit Gitta. Auf Teneriffa, wo Dagobert auf Geschäftsreise weilt, wollen sich der verkleidete Donald und Gitta vor vielen Festgästen (und Zeugen) das Jawort geben. Aus dieser Nummer werde der eingefleischte Junggeselle Dagobert nicht mehr herauskommen. Doch es findet eine erneute Verwechslung statt und Gitta verkündet mit dem echten Dagobert ihre Eheschließung. Nun ist Gitta die Gelackmeierte und könnte verklagt werden: Schließlich hat sie einmal, wie im Entenhausener Gerichtssaal scheinbar bewiesen, mit Donald, das andere Mal mit dessen Onkel die Ehe geschlossen. Im Schlusspanel sieht man zwei Dagoberts freudestrahlend der kanarischen Abendsonne entgegenschreiten… | ||
Diese 1969 von [[Romano Scarpa]] geschriebene und gezeichnete Hochzeitskomödie reiht sich spielend und nahtlos in Klassiker dieses Genres wie „Vater des Braut“ oder „Zufällig verheiratet“ ein. Besser als im Vergleich zur vorigen, von [[Guido Martina]] geschriebenen Geschichte kann man den Unterschied zwischen den beiden Autoren [[Martina und Scarpa kaum verdeutlichen: Wo sich Martinas Geschichten häufig verläppern, hält Scarpa das Tempo und die Verwicklungen enorm hoch, ist nie gezwungen, die Story „irgendwie zu Ende bringen“ zu müssen. Im Gegenteil, ihre schönste Szene hat „Bräutigam wider Willen“ erst am Ende, als der „doppelte Dagobert“, im Barbereich eines Hotels einem stark alkoholisierten Gast begegnet, der nun seinerseits vierfach zu sehen meint und der Droge abschwört. Dabei steht die Stringenz des Plots natürlich trotzdem auf tönernen Füßen, hätte doch Gittas und Donalds ursprünglicher Teneriffa-Vermählungsplan genau dieselben Konsequenzen haben müssen wie das, was dann tatsächlich geschah. Doch da gehen wir mal großzügig mit dem Schwamm drüber. Bei diesen für einen italienischen Disney-Comic beispiellosen juristischen Verwicklungen verwundert es einen doch, dass dieser schöne Scarpa nicht Eingang in das „[[Entenhausener Gesetzbuch]]“ gefunden hat. Kulturgeschichtlich interessant ist zum Beispiel das „Kranzgeld“, das Gitta auf S. 74 einzuklagen droht. Dieser Schadenersatz stand auch in Deutschland nach dem BGB bis 1998 einer „unbescholtenen Verlobten“ zu, die unter dem abgegebenen Eheversprechen des Verlobten dem vorehelichen Sex zugestimmt hatte. Erfreulich, dass Scarpa an dieser Stelle wenig anschaulich bleibt. [[Benutzer:Hobrowili|Hobrowili]] ([[Benutzer Diskussion:Hobrowili|Diskussion]]) 15:32, 26. Jun. 2025 (CEST) | Diese 1969 von [[Romano Scarpa]] geschriebene und gezeichnete Hochzeitskomödie reiht sich spielend und nahtlos in Klassiker dieses Genres wie „Vater des Braut“ oder „Zufällig verheiratet“ ein. Besser als im Vergleich zur vorigen, von [[Guido Martina]] geschriebenen Geschichte kann man den Unterschied zwischen den beiden Autoren [[Martina und Scarpa kaum verdeutlichen: Wo sich Martinas Geschichten häufig verläppern, hält Scarpa das Tempo und die Verwicklungen enorm hoch, ist nie gezwungen, die Story „irgendwie zu Ende bringen“ zu müssen. Im Gegenteil, ihre schönste Szene hat „Bräutigam wider Willen“ erst am Ende, als der „doppelte Dagobert“, im Barbereich eines Hotels einem stark alkoholisierten Gast begegnet, der nun seinerseits vierfach zu sehen meint und der Droge abschwört. Dabei steht die Stringenz des Plots natürlich trotzdem auf tönernen Füßen, hätte doch Gittas und Donalds ursprünglicher Teneriffa-Vermählungsplan genau dieselben Konsequenzen haben müssen wie das, was dann tatsächlich geschah. Doch da gehen wir mal großzügig mit dem Schwamm drüber. Bei diesen für einen italienischen Disney-Comic beispiellosen juristischen Verwicklungen verwundert es einen doch, dass dieser schöne Scarpa nicht Eingang in das „[[EGB_–_Entenhausener_Gesetzbuch|Entenhausener Gesetzbuch]]“ gefunden hat. Kulturgeschichtlich interessant ist zum Beispiel das „Kranzgeld“, das Gitta auf S. 74 einzuklagen droht. Dieser Schadenersatz stand auch in Deutschland nach dem BGB bis 1998 einer „unbescholtenen Verlobten“ zu, die unter dem abgegebenen Eheversprechen des Verlobten dem vorehelichen Sex zugestimmt hatte. Erfreulich, dass Scarpa an dieser Stelle wenig anschaulich bleibt. [[Benutzer:Hobrowili|Hobrowili]] ([[Benutzer Diskussion:Hobrowili|Diskussion]]) 15:32, 26. Jun. 2025 (CEST) | ||
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