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'''Autor''' oder '''Autorin''' (von lateinisch ''auctor'' „Urheber, Schöpfer, Förderer, Veranlasser“; früher und englisch ''author'') oder '''Verfasser(in)''' bezeichnet eine Person, die ein sprachliches Werk erschafft. Autoren verfassen im weitesten Sinn | '''Autor''' oder '''Autorin''' (von lateinisch ''auctor'' „Urheber, Schöpfer, Förderer, Veranlasser“; früher und englisch ''author'') oder '''Verfasser(in)''' bezeichnet eine Person, die ein sprachliches Werk erschafft. Autoren verfassen im weitesten Sinn „literarische“ Werke, die den Gattungen Epik, Drama und Lyrik oder der Fach- und Sachliteratur zugeordnet werden. Die Werke können auch illustriert sein und mehr Bilder als Text enthalten, beispielsweise Bilderbücher, [[Comic]]s oder Fotoromane. Im Regelwerk der Zoologie (Tierkunde) gelten die Erstbeschreiber<ref>eine Erstbeschreibung ist die erstmalige, bestimmten formalen Ansprüchen genügende wissenschaftliche Beschreibung eines der Wissenschaft bisher unbekannten Lebewesens</ref> einer Tierart als ihr eigentlicher „Autor“. Seltener und meist mit rechtlichem Beiklang werden auch die Urheber von nicht literarischen Werken als Autoren bezeichnet, etwa von Software, Filmkunst oder Musik. Erfinder von modernen Gesellschaftsspielen (Autorenspiele: German-style games „Spiele im deutschen Stil“) werden als „Spieleautor“ bezeichnet. | ||
==Geschichte== | ==Geschichte== | ||